Regelwerk

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Übersetzung Christan Scharf Kampfrichterreferent

Österreichische Schießordnung (ÖSchO)
Österreichische Schiessordnung Verlinkung auf ÖSB Seite

Tiroler Landesschützenbund Regelwerke
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Qualifikationsrichtlinien LG für die österreichische Meisterschaft 2024
Qualifikationsrichtlinien LP für die österreichische Meisterschaft 2024

Bezirks-Schützenbund Kufstein
Klasseneiteilung für das Jahr 2024
Juniors-Cup Durchführungsbestimmungen ab Oktober 2019
Bezirks-Schützen-König Durchführungsbestimmungen ab 27.12.2022
Rundenwettkampf-Ordnung Luftpistole 01.11.2021
Rundenwettkampf-Ordnung Zusatzblatt Luftpistole 01.11.2017
Rundenwettkampf-Ordnung Zusatzblatt LP5 01.11.2017
Rundenwettkampf-Ordnung Zusatzblatt Luftpistole stehend aufgelegt 01.11.2017

Abkommen zwischen Freistaat Bayern und Republik Österreich vom 28.6.2002 / 10.10.2003

Wie bei Sportschütz:innen bekannt, brauchen wir im Ausland den Europäischen Feuerwaffenpass, Ausnahme Freistaat Bayern, hier gibt es ein Abkommen. Bitte dieses Schreiben mitführen.

Dieses Abkommen gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen: Es müssen alle Bedingungen für Republik Österreich erfüllt sein, Grund der Reise, Einladung der Veranstaltung mitgeführt, Waffentransport den Bestimmungen für Freistaat Bayern eingehalten, die Waffe in geschlossenem Behältnis (Waffenkoffer versperrt) verwahrt und keine Munition im Waffenkoffer, auch keine Luftmunition, mitgeführt werden. Der Waffenkoffer soll nach Möglichkeit in den Kofferraum. Diese Bestimmungen gelten auch, wenn nur übers Deutsche Eck gefahren wird. Link zum Abkommen.